
Mit Telekommunikationspauschale wird eine vom Anwalt dem Mandanten gemäß VV 7002 in Rechnung stellbare Pauschalgebühr für Telekommunikationskosten bezeichnet. Die Gebühr beträgt 20 % der Gebühren, maximal aber 20,- Euro. Siehe auch unter Kostenberechnung im Zivilprozess. Wird ein Anwalt in der derselben Sache sowohl außergerichtlich als auc...
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