
(TDG) Ein in die Kompetenz der Bundesrepublik Deutschland fallendes rechtliches Regelwerk, das Angebot und Nutzung von Telediensten regelt. S.a. Mediendienste-Staatsvertrag.
Gefunden auf
https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=T&id=28922&page=1

(TDG) Ein in die Kompetenz der Bundesrepublik Deutschland fallendes rechtliches Regelwerk, das Angebot und Nutzung von Telediensten regelt. S.a. Mediendienste-Staatsvertrag.
Gefunden auf
https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=T&id=28922&page=1

<i>(TDG)</i> Mit TDG wird das Gesetz bezeichnet, das einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste schaffen soll (§ 1 TDG). Es sieht zu diesem Zweck z.B. in § 6 Informationspflichten für Diensteanbieter vor.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/teledienstgesetz.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.