
Von Teilschweigen spricht man, wenn ein Angeklagter sich im Prozess zu einem Teil der gegen ihn erhobenen Vorwürfe äußert, und zu anderen Teilen nicht. Während aus einem vollständigen Schweigen des Angeklagten keine negativen Schlüsse gezogen werden dürfen, ist dies beim Teilschweigen möglich. Will man als Anwalt, nur bestimmte Äußerungen...
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