Teilinklusivmiete Bedeutung

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Teilinklusivmiete

Teilinklusivmiete Logo #40102Mietbetrag, in dem ein Teil der Nebenkosten inbegriffen ist, welcher nicht auf den Mieter umgelegt wird; der restliche Teil der Nebenkosten wird separat ausgewiesen und abgerechnet.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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