Tatherrschaft Bedeutung

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Tatherrschaft

Tatherrschaft Logo #42000 Tatherrschaft ist ein Begriff aus der strafrechtlichen Tatherrschaftslehre, die zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme herangezogen wird. Es geht also um die Frage, wer die Zentralfigur des konkreten Handlungsgeschehens und somit Täter (und nicht etwa nur Anstifter oder Gehilfe) gem. § 25 I StGB ist. Probleme entstehen bei der Abgrenzung ...
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