Tatbeitrag Bedeutung

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Tatbeitrag

Tatbeitrag Logo #42834Ein Tatbeitrag im Sinne der Mittäterschaft liegt zunächst vor, wenn der Täter sich an der Ausführungshandlung selbst beteiligt. Darüberhinaus kann nach hM aber auch die Vornahme einer Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung genügen, wenn das Minus bei der Beteiligung durch ein Plus mitgestaltenden Deliktsplanung ausgeglichen wird (BGH JZ ...
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