
Hand ist eine Bezeichnung für kirchliche Einrichtungen, welche das von ihnen erlangte Vermögen nicht veräußern dürfen. Hiergegen wenden sich rechtliche Bestimmungen schon in den mittelalterlichen Städten. Im 19. Jh. verschwindet die vermögensrechtliche Einschränkung der toten Hand.Hübner; Kroeschell, DRG 2; Lea, H., The Dead Hand, 1900; Go...
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