
Sukzessive Mittäterschaft (von lateinisch succedere: nachrücken, nachfolgen) bedeutet, dass die Mittäter ihr erforderliches Einvernehmen nicht nur ausdrücklich, sondern auch stillschweigend (konkludent) und auch noch während der Tatausführung herstellen können. Folge der sukzessiven Mittäterschaft ist, dass dem Eintretenden das bisher Gesc...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sukzessive_Mittäterschaft

Von sukzessiver Mittäterschaft spricht man, wenn ein Mittäter sich nach Tatbeginn aber vor Beendigung der Tat dem Täter anschließt und die Tat fördert (BGHSt 2, 345). Die sukzessive Mittäterschaft entfällt wenn die Handlung ohne Einfluss auf den weiteren Tatablauf bleibt.
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https://www.lexexakt.de/glossar/sukzessivemittaeterschaft.php
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