
Die atomrechtliche Genehmigung von kerntechnischen Anlagen verpflichtet den Betreiber zur Störfallvorsorge und zu Schutzmaßnahmen. Zusammen mit der behördlichen Katastrophenschutzplanung umfasst die Störfallvorsorge alle Maßnahmen zur Minderung der Auswirkung von Störfällen und Unfällen auf die Umwe...
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