
Der Streitgegenstand bezeichnet den prozessualen Anspruch, den eine Partei auf der Grundlage eines bestimmten Lebenssachverhaltes in einem gerichtlichen Verfahren geltend macht. == Begriff == In der Zivilprozessordnung wird der Begriff Streitgegenstand nicht durchgängig verwendet, oft wird stattdessen der erhobene Anspruch genannt (beispielsweise...
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Der Streitgegenstand bezeichnet einen zivilrechtlichen Anspruch im prozessualen Sinn, somit den Gegenstand eines konkreten gerichtlichen Verfahrens. Zur Bestimmung von Inhalt und Umfang des Streitgegenstandes ist sowohl der Klageantrag selbst (z. B. Zahlung von 10.000 Euro), als auch der zugrundelie...
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Streitgegenstand, der im Zivilprozess geltend gemachte prozessuale Anspruch, der sich nach herrschender Auffassung aus Klageantrag und -grund ergibt. Er ist u. a. maßgebend dafür, worauf sich die Klage erstreckt, in welchem Umfang die gerichtliche Entscheidung in Rechtskraft erwächst, ob das ang...
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im Prozessrecht der Gegenstand des Rechtsstreits; bedeutsam vor allem für Klagenhäufung, Klageänderung, Rechtshängigkeit und materielle Rechtskraft.
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