
Vollzugsanstalten für gerichtliche Freiheitsstrafen. Sonderanstalten sind für Jugendliche, geistig Abnorme, TBC-Kranke, Fahrlässigkeitstäter und andere vorgesehen. Weibliche und männliche Gefangene werden voneinander getrennt. In Österreich bestehen derzeit (1996) folgende Strafvollzugsanstalten: in allen Landeshauptstädten, in Garsten, Gera...
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