
Gründe zur Erhöhung des für eine Straftat angedrohten Strafrahmens wegen besonderer Begehungsweisen (z. B. Einbruchdiebstahl), bei Geschäftsmäßigkeit, Gewerbsmäßigkeit, Gewohnheitsmäßigkeit sowie in gesetzlich vorgesehenen weiteren Fällen.
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https://www.wissen.de//lexikon/strafschaerfungsgruende
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