
Ein Straferlass ist der durch richterlichen Beschluss festgesetzte Erlass des Restes einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er erstreckt sich nach beanstandungsfreiem Ablauf der Bewährungszeit auf den nicht verbüßten Rest der verhängten Freiheitsstrafe. Eine Tilgung der Strafe im Bundeszentralregister unterscheidet sich von diesem Straferlass, ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Straferlass
Keine exakte Übereinkunft gefunden.