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Stille Gesellschaft Logo #42000 Die stille Gesellschaft ist eine Sonderform der Gesellschaft. Sie gehört zu den Personengesellschaften, ist jedoch keine Handelsgesellschaft. Ohne weitere Vereinbarung hat die stille Gesellschaft nach der gesetzlichen Konzeption eher den Charakter eines Schuldverhältnisses und weniger den eines Gesellschaftsverhältnisses im engeren Sinne. == En...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Stille_Gesellschaft

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Stille Gesellschaft Logo #42852Die Stille Gesellschaft (oder auch: Stille Beteiligung) ist rechtlich gesehen keine Gesellschaftsform, sondern eine reine Innengesellschaft. Als stiller Gesellschafter beteiligt man sich, für eine festgesetzte Zeit, mit Kapital an einem Unternehmen und damit auch an dessen Gewinnen und Verlusten. Der stille Teilhaber tritt nicht nach außen in Ers...
Gefunden auf https://exporo.de/wiki/stille-gesellschaft

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Stille Gesellschaft Logo #42072Handelsrecht: Innengesellschaft, bei der sich eine Person (stiller Gesellschafter) am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage gegen einen Anteil am Gewinn beteiligt. Die stille Gesellschaft, auch typische stille Gesellschaft genannt, ist in den §§ 230 bis 236 des Handelsgesetzbuches...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Stille Gesellschaft Logo #42065ist eine Gesellschaft, bei der sich eine Person am Handelsgewerbe einer anderen beteiligt. Dabei geht die Vermögenseinlage des Stillen in das Vermögen des Tätigen über. Der stille Gesellschafter tritt nach außen nicht in Erscheinung, haftet nicht und wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Er is...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Stille Gesellschaft Logo #42083Stiller Gesellschafter ist, wer sich an einem Gewerbe mit einer Kapitaleinlage beteiligt. Dieses Kapital geht in das Vermögen des Gewerbetreibenden über. Ein stiller Gesellschafter ist am Gewinn und Verlust der Gesellschaft entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen beteili...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

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stille Gesellschaft Logo #42134stille Gesellschaft, Handelsrecht: nicht im Handelsregister eingetragene Gesellschaft, bei der sich ein nach außen nicht hervortretender (stiller) Teilhaber am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt (§§ 230† †™236 HGB). Die Einlage geht in das Vermögen des Geschäftsinhaber...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Stille Gesellschaft Logo #42047Stille Gesellschafter sind natürliche oder juristische Personen, die sich finanziell an einem Unternehmen beteiligt haben. Dabei unterscheidet man typische stille Gesellschafter (auch echte stille Gesellschafter genannt) und atypische stille Gesellschafter (auch unechte stille Gesellschafter genannt).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Stille Gesellschaft Logo #42811Stille Gesellschafter sind natürliche oder juristische Personen, die sich finanziell an einem Unternehmen beteiligt haben. Dabei unterscheidet man typische stille Gesellschafter (auch echte stille Gesellschafter genannt) und atypische stille Gesellschafter (auch unechte stille Gesellschafter genannt).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Stille Gesellschaft Logo #42167Eine stille Gesellschaft entsteht bereits durch eine Vermögenseinlage (stille Beteiligung), ohne dass der stille Gesellschafter nach außen hin als Gesellschafter in Erscheinung tritt. Die Haftung des stillen Gesellschafters ist auf seine Einlage beschränkt.
Gefunden auf https://www.finanzen-lexikon.de/lexikon/stille_gesellschaft.htm

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Stille Gesellschaft Logo #42116Die stille Gesellschaft entsteht dadurch, dass sich ein oder mehrere stille Gesellschafter (stille Teilhaber) an einem Gewerbe mit einer Einlage beteiligen. Diese Einlage geht in das Vermögen des Inhabers über. Sie tritt nur innerhalb des Unternehmens in Erscheinung und nicht im allgemeinen Geschäft...
Gefunden auf https://www.foerderland.de/finanzen/bankgespraech/investment-lexikon/

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Stille Gesellschaft Logo #42834Eine Beteiligung am Handelsgewerbe eines Kaufmanns in der Form einer Vermögenseinlage gegen eine Gewinnbeteiligung ohne das diese Beteiligung nach aussen kenntlich gemacht werden muss. Die stille Gesellschaft ist in den § 230ff HGB geregelt. Die stille Gesellschaft ist eine Personengesellschaft aber keine Handelsgesellschaft.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/stillegesellschaft.php

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Stille Gesellschaft Logo #42295Stille Gesellschaft , s. Handelsgesellschaft.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Stille Gesellschaft Logo #42880Als stille Gesellschaft wird es bezeichnet, wenn sich jemand an der Handelsgesellschaft (dem Unternehmen ) eines anderen finanziell beteiligt, ohne nach außen in Erscheinung zu treten oder sich an der Geschäftsführung in anderer Weise zu beteiligen: Stiller Teilhaber. Der stille Teilhaber stellt dem Unternehmer Vermögenswerte (Geld, Grunds...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/stille-gesellschaft/stille-gesells
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