
Die Stiftungsaufsicht ist eine Institution, die eine Stiftung beaufsichtigt. In der Regel bedürfen nur rechtsfähige Stiftungen einer Stiftungsaufsicht, die in Deutschland entsprechend den §{§|80|bgb|juris} bis {§|88|bgb|juris} Bürgerliches Gesetzbuch und den jeweiligen Landesgesetzen geregelt ist. Dabei ist die Behörde, die die Stiftungsauf...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftungsaufsicht
[Liechtenstein] - Die Stiftungsaufsicht wird im Fürstentum Liechtenstein seit dem 1. April 2009 durch das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt als Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA) wahrgenommen. Der liechtensteinischen Stiftungsaufsichtsbehörde sind alle gemeinnützigen Stiftungen zwingend unterstellt. Privatnützi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftungsaufsicht_(Liechtenstein)

Stịftungsaufsicht, Behörde, die die Rechtsfähigkeit einer Stiftung anerkennt und Rechtsaufsicht gewährleistet. Eine Stiftung erlangt ihre Rechtsfähigkeit und damit die Eigenschaft als juristische Person erst durch die staatliche Anerkennung. Das gesetzlich verbriefte Recht auf Stiftung gibt ...
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