
Stiftskapitel. Klerikerkollegium an einer nichtbischöflichen Stiftskirche, dessen Mitglieder - die Kanoniker, Kapitulare oder 'regulierten Chorherren' - ein mönchsähnliches Leben nach bestimmten kirchlichen Regeln (Kanones) führten. Ihnen oblag die Feier der liturgischen Gottesdienste und das Bete...
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