[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. 1. Dem Tode unterworfen, eine solche Einrichtung der organischen Theile habend, daß man einmahl sterben muß; im Gegensatze des unsterblich. Sterbliche Menschen. Der sterbliche Leib. Daher in der höhern Schreibart, ein Sterblicher oft für ein Mensch gebraucht wird, so fern bes...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2723
Keine exakte Übereinkunft gefunden.