
Stẹrberegister das, Personenstandsregister, das den Tod eines Menschen dokumentiert. Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag. Verpflichtet hierzu sind Personen, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft lebten...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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