
Von den Bundesstaaten und Kommunen ausgegebene Anleihen. Die Zinseinkünfte aus diesen Anleihen sind steuerbefreit, IRC § 103. Anmerkung: Die Steuerbefreiung soll die Kreditaufnahme dieser Gebietskörperschaften erleichtern, erfordert aber erheblichen Verwaltungaufwand, um tax arbitrage zu verhindern.
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