[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Stammlehen, des -s, plur. ut nom. sing ein Lehen, oder Lehngut, welches dem ganzen Stamme oder Geschlechte gehöret, und welchem die ganze Familie in ihrer Ordnung folgen kann. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2178