
ist das in der Stadt für die gerichtlichen Angelegenheiten zuständige Gericht, dem anfangs meist der Stadtherr vorsitzt.Torggler, K., Stadtrecht und Stadtgericht in Klagenfurt, 1937; Bühler, T., Andreas Heusler und die Revision der Basler Stadtgerichtsordnung, 1963; Christ, B., Die Basler Stadtgerichtsordnung von 1719, Diss. jur. Basel 1968; DrÃ...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Stadtgericht, des -es, plur. die -e, das gemeiner Stadt gehörige Gericht, so fern es von derselben oder dem Raths-Collegio besetzet, und in dessen Nahmen verwaltet wird. Ingleichen ein Gericht, welches sich in einer Stadt befindet, und sich über dieselbe und ihre Einwohner erstrecket; z...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2069

Stadtgericht, im Mittelalter städtisches Gericht für Bürger; als Marktgericht auch für Fremde; Gerichtsherr war anfänglich der Stadtherr, ab dem 13. Jahrhundert der Stadtrat.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Stadtgericht. Städte waren jeweils eigene Gerichtsbezirke. Im Stadtgericht hatte zunächst der vom Stadtherrn eingesetzte Richter (Vogt, Stadtschultheiß) den Vorsitz. Als Urteiler fungierten Schöffen aus der städtischen Oberschicht, den Gerichtsumstand bildete das Stadtvolk. Seit dem 13. Jh. an kam d...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

mittlere, dem Bezirksgericht entsprechende Gerichtsinstanz in Berlin (Ost).
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https://www.wissen.de//lexikon/stadtgericht
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