
Stadtfriedensordnung (mhd. wichvride; v. wich = Wohnsitz, Stadt). Zur Durchsetzung von Ruhe und Ordnung gaben sich die Städte Stadtfriedensordnungen. Darin wurde das Recht, Waffen zu tragen, auf ortsansässige Bürger beschränkt. Fremden und unfreien Einwohnern war das Waffentragen generell untersagt....
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