
Der Dienstgrad Stabsgefreiter (Abk.: StGefr / in Listen: SG) kann einem Soldaten der Bundeswehr nach mindestens 36-monatiger Dienstzeit bei der Bundeswehr übertragen werden − (§ 9.1 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)) −, wenn er mit dem Dienstgrad Soldat eingestellt wurde. Der Dienstgrad Stabsgefreiter wurde 1927 in der Reichswehr eingeführt....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Stabsgefreiter
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