[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Stabgericht, des -es, plur. die -e, ein Gericht, welches den Stab als das symbolische Kennzeichen seiner Gerichtbarkeit führet, oder auch, welches mit einem Stabe verliehen wird. In diesem Verstande wurden ehedem verschiedene höhere mit dem Blutbanne versehene Gerichte Stabgerichte gena...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2020
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