
Als Staatsdiener werden umgangssprachlich Personen bezeichnet, die im Staatsdienst arbeiten, d. h. im Dienst für die Gemeinschaft der Staatsbürger. Grundlage für das Dienstverhältnis sind das Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Bundesbeamtengesetzes bzw. der entsprechenden Gesetze der Bundesländer. Vergleichbare Begriff...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsdiener
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