
bei denen durch technische Vorrichtungen der Spielausgang beeinflusst werden kann und die eine Gewinnmöglichkeit bieten, dürfen gewerbsmäßig nur mit Erlaubnis aufgestellt werden. Die Erlaubnis darf mit Auflagen, u.a. im Interesse der Allgemeinheit, der Gäste und des Jugendschutzes, verbunden werden ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/s/Spielgeräte.htm
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