
Spezialität steht für: Siehe auch: ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Spezialität
[Strafrecht] - Der Ausdruck Spezialität bezeichnet im deutschen Strafrecht den Fall, dass ein Straftatbestand notwendig alle Merkmale eines anderen Delikts umfasst, so dass der speziellere dem allgemeineren Tatbestand vorgeht. Dies ist jedenfalls immer dann der Fall, wenn es sich um einen Grundtatbestand und weitere Qualif...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Spezialität_(Strafrecht)

Spezialität (lat.), Einzelheit, Besonderheit; Spezialfach eines Wissens oder einer Thätigkeit. Im Pfandrecht versteht man unter dem Prinzip der S. den Grundsatz, wonach nur an bestimmten einzelnen Vermögensgegenständen und nicht an dem ganzen Vermögen einer Person ein Pfandrecht bestellt werden kann (s. Hypothek).
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.