Rechtslage ab 1.1.2009: Die Veräußerung von Wertpapieren unterliegt der Abgeltungssteuer. Eine Spekulationssteuer wird nicht mehr erhoben. Für Immobilien gilt weiterhin die Spekulationsbesteuerung, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb verkauft...
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Eine Art der Börsengeschäfte sind die Spekulationsgeschäfte. Bei Spekulationsgeschäften beabsichtigt weder der Käufer noch der Verkäufer die Waren wirklich ab- bzw. wegzugeben. Spekulationsgeschäft sind auch immer Termingeschäfte
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