[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Spanbrief, des -es, plur. die -e, ein nur noch in einigen Oberdeutschen Gerichten übliches Wort, einen gerichtlichen Befehl zu bezeichnen, vermittelst dessen der Gläubiger in die liegenden Gründe seines Schuldners gesetzet, oder die Execution in die Güter des Schuldners erkannt wird. ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_1_1197
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