
Im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung muss ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Zu den Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung (abzuführen an die Berufsgenossenschaften), die gesetzliche Pflegeversicherung, die gesetzliche Arbeitslos...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung muss ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Zu den Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung (abzuführen an die Berufsgenossenschaften), die gesetzliche Pflegeversicherung, die gesetzliche Arbeitslos...
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Die Sozialversicherungsbeiträge betragen zur Zeit (Stand 01.07.2005): 1. Arbeitslosenversicherung: 6,5 % 2. Rentenversicherung: 19,5 % 3. Krankenversicherung: durchschnittlich 13,4 % - Die einzelnen Kassenbeiträge können Sie hier kostenlos vergleichen: http://www.versicherungsnetz.de/GKV-Vergleic...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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