
Finanzdienstleistung i. Sortengeschäft des KWG in Form des Handels mit Sorten (§ 1 I a 2 Nr. 7 KWG [kein Bankgeschäft i. Sortengeschäft des KWG]). Das Sortengeschäft umfasst dementsprechend den Austausch von Banknoten oder Münzen , die gesetzliche Zahlungsmittel darstellen , sowie den Verkauf und Ankauf von Reiseschecks . Eine spezifische...
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