
eigener Wechsel
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Mit Solawechsel (= Eigenwechsel) wird ein Wechsel bezeichnet, in dem Aussteller und Bezogener identisch sind, d.h. ein Wechsel, mit dem der Aussteller sich selbst zur Zahlung anweist (Art. 35 WG). Beispiel Wechsel Gegen diesen Wechsel zahle ich an Frau Margarete Dunst in Mainz am 1. August 2008 zwanzigtausend Euro. Mainz, den 12.11.2007. Her...
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https://www.lexexakt.de/glossar/solawechsel.php

Solawechsel , ein nur in einem einzigen Exemplar ausgestellter Wechsel, im Gegensatz zu einem Wechsel, von welchem noch ein oder mehrere Duplikate ausgefertigt werden (Prima-, Sekunda-, Tertiawechsel etc.); auch s. v. w. eigner Wechsel (s. Wechsel).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

eigener Wechsel Wechsel , der im Vergleich zum gezogenen Wechsel kein Schuldversprechen des Bezogenen, sondern ein Schuldversprechen des Ausstellers enthält. Beim Solawechsel verpflichtet sich der Aussteller selbst, eine bestimmte Geldsumme an einen Dritten oder dessen Order zu zahlen. Häufige Anwendung finden Solawechsel bei der kurzfristigen .....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/solawechsel/solawechsel.htm
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