
Sofortige Vollziehung bezeichnet die Vollziehung (Vollstreckung oder sonstige Umsetzung) eines Verwaltungsakts mit belastendem, feststellendem oder rechtsgestaltendem Inhalt vor dessen Unanfechtbarkeit (sog. Bestandskraft). Die sofortige Vollziehung darf keinesfalls mit dem Sofortvollzug gleichgesetzt werden. Zum Sofortvollzug vergleiche § 55 Abs...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sofortige_Vollziehung
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