Sittenwidrigkeit, Fallgruppen Bedeutung

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Sittenwidrigkeit, Fallgruppen

Sittenwidrigkeit, Fallgruppen Logo #42834Die Rechtsprechung hat die Generalklausel der Sittenwidrigkeit des § 138 BGB durch folgende Fallgruppen ausgefüllt: Sittenwidriger Inhalt, z.B. das Anheuern eines Mörders. Knebelungsverträge, wie z.B. einen 30jährigen Bierlieferungsvertrag, der den Wirt verpflichtet kein anderes Bier auszuschenken. Übermäßige Ausnutzung einer Monopolstellun...
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