
Mit Sicherungsvermögen bezeichnet man im Versicherungswesen den Teil der Aktiva eines Versicherungsunternehmens, der dazu dient, die Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall zu sichern. Es wurde in deutsches Recht aufgrund europäischer Rechtsvorschriften eingeführt, wobei zuvor schon mit dem Institut des Deckungsstocks ähnliche Vors...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsvermögen
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