
Die Sicherungsgrundschuld ist nach deutschem Recht eine besondere Form der Grundschuld. Als Fremdgrundschuld sichert sie aufgrund eines Sicherungsvertrags eine persönliche Forderung des Grundschuldgläubigers (= Sicherungsnehmer) gegen den Eigentümer oder einen Dritten. Sie war ursprünglich gesetzlich nicht besonders geregelt und entsprach insb...
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Mit Sicherungsgrundschuld wird gemäß § 1192 Abs. 1a BGB eine Grundschuld bezeichnet, für die im Grundvertrag, der dann Sicherungsvertrag genannt wird, schuldrechtlich eine Abhängigkeit der Grundschuld von einer bestimmten zu sichernden Forderung vereinbart wird. § 1192 Abs. 1a BGB ordnet für diese Fälle an, dass auch nach (isolierter) Abtre...
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https://www.lexexakt.de/glossar/sicherungsgrundschuld.php
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