
Ein Institut, das Bankgeschäfte i.S.v. § 1 KWG betreibt oder Finanzdienstleistung en i. Sicherungseinrichtungsbekanntgabe v. § 1 KWG erbringt, hat Kunden, die nicht Institute sind, im Preisaushang über die Zugehörigkeit zu einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Einlegern und Anlegern (Sicherungseinrichtung) zu informieren. Das Ins....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/sicherungseinrichtungsbekanntgabe/
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