
Teil der Liquiditätsreserve der Bank, der über evtl. Mindestreserveverpflichtungen hinaus auf Grund einzelwirtschaftlicher Sicherheits- (Liquiditätssi-cherungs-) erwägungen der Bank unterhalten wird. I. w. Sicherheitskasse nicht nur als Zentralbankguthaben, sondern auch in sofort realisierbaren anderweitigen Mitteln, z. B. Guthaben bei anderen....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/sicherheitskasse/sicherheitskasse.
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