
Unter Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung, auch Franchise genannt, versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird als absoluter oder prozentualer Anteil gesetzlich festgelegt oder vertraglich verei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbeteiligung

(f) quan Fin Schadenssumme, die ein Versicherter im Schadensfall selbst übernimmt, bevor der Versicherungsschutz eintritt. Die Versicherung haftet nur für Schäden, die über diese Summe hinausgehen.
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An jedem Ausfall ist der Versicherungsnehmer mit dem im Vertrag oder ggf. in der Kreditmitteilung festgelegten Anteil beteiligt. Die vom VN zu tragende SB darf nicht anderweitig versichert oder gesondert abgesichert werden. Ist dies der Fall, ist der Versicherer berechtigt, die Entschädigung in Höhe des Anspruchs des VN gegen den anderen Versiche...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40078

Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Versicherungswesen: beim Versicherungsnehmer verbleibender Teil eines Risikos, in der Regel mit Prämiennachlass verbunden. Formen: 1) Festlegung von Entschädigungshöchstgrenzen, 2) proportionale Selbstbeteiligung, 3) Festlegung von Beträgen, bis zu denen der Versiche...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Viele Versicherungen sehen eine Selbstbeteiligung des Versicherten im Schadensfall vor. KFZ-Policen können beispielsweise derart ausgestaltet sein, dass der Versicherungsnehmer bei einem Schaden am Fahrzeug unabhängig von dessen Höhe 350 Euro aus eigener Tasche bezahlen muss.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

Selbstbeteiligung Zuzahlung der Versicherten bei Arznei, Hilfsmitteln (z.B. Brillen, Hörgeräten etc.), Kuren, Krankenhausbehandlung u. Zahnersatz im Rahmen des Gesundheitsreformgesetzes von 1989.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Die Selbstbeteiligung ist der Anteil am Forderungsausfall, den Sie selbst tragen, der nicht versichert ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42416

Das ist der Geldbetrag (auch Selbstbehalt genannt) den der Autofahrer in Voll- und Teilkasko bei einem Schaden aus der eigenen Tasche bezahlt. In der Vollkasko beträgt die Übliche Selbstbeteiligung (SB) 300, in der Teilkasko 150 EUR. Der SB-Betrag kann frei vereinbart werden. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versic...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42535

Die Selbstbeteiligung spielt als Weg zur Beitragsersparnis gerade in der Krankheitskostenvollversicherung eine große Rolle. Zahlt der Versicherte kleinere Rechnungen aus der eigenen Tasche, so kann er dadurch seinen Beitrag reduzieren. Was über den festen Jahresbetrag hinausgeht, wird von der Versic...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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