[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Seerichter, des -s, plur. ut nom. sing ein Richter, welcher in Seesachen Recht spricht, ein Richter in einem Seegerichte, ein nur in einigen Gegenden und Fällen übliches Wort. So führet in Baiern der Vorsteher der Fischerzunft am Ammersee diesen Nahmen.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_0_170
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