Schüttrecht Bedeutung

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Schüttrecht

Schüttrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Schüttrecht, des -es, plur. inus. in Niederdeutschland, das Recht zu schütten, d. i. das Vieh eines andern, wenn es Schaden thut, zu pfänden.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_3_3117
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