[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. schwarz machen. 1. In der ersten und zweyten Bedeutung des Beywortes. Die Schuhe, das Leder schwärzen. Die Schmiede schwärzen das Eisen, wenn sie es, indem es noch heiß ist, mit Pech überfahren, wovon es glänzend schwarz wird. Wäsche schwärzen, einschwärzen, schwarz d....
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