
Ein Schupflehen ist in vielen Gegenden, besonders Oberdeutschlands, ein Lehen, welches nur auf Lebenszeiten verliehen wird und aus dessen Besitz die Erben nach dem Tode des Lehnsmannes gleichsam geschupft (oberdeutsch für geschubst/gestoßen) werden. Es ist somit gleichzusetzen mit: Fallgut, Falllehen, leibfälliges Lehen, Feudum mobile. In weite...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schupflehen
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Schupflehen, des -s, plur. ut nom. sing. in vielen Gegenden, besonders Oberdeutschlandes, ein Lehen, welches nur auf Lebenszeit verliehen wird, aus dessen Besitz die Erben nach dem Tode des Lebensmannes gleichsam geschupft werden; Fallgut, Falllehen, leibfällig Lehen, Feudum mobile. In w...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_3_3023

Gnadenlehen, auf unbestimmte Zeit ausgegeben
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Schupflehen (v. mhd. schupfen = stoßen, wegstoßen; auch Gnadenlehen). Ein nur auf unbestimmte Zeit vergebenes, je nach der Gnade des Herrn früher oder später aufkündbares Lehen, im Gegensatz zu dem auf Lebenszeit ausgegebenen Fall-Lehen. Die Unterschiede zwischen beiden Leiheformen verschwanden vo...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Schupflehen , in Schwaben s. v. w. Fallgut (s. d.).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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