
Mit Schuldanerkenntnis bezeichnet man einen Vertrag, mit dem jemand das Bestehen einer Schuld anerkennt. Das Anerkenntnis ist den den §§ 780, 781 BGB geregelt. Man unterscheidet zwischen konstitutiven und deklaratorischen Schuldanerkenntnis. Konstitutives Schuldanerkenntnis Beim konstitutiven Schuldanerkenntnis ist das Anerkenntnis selbst neuer S...
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