[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit Schuhen in der zweyten Bedeutung versehen; in welchem Verstande doch nur das Mittelwort geschuhet zuweilen vorkommt. Christus geboth seinen Jüngern, Marc. 6, 9, daß sie geschuhet seyn sollten. In der ersten weitern Bedeutung des Hauptwortes Schuh ist dafür beschuhen üb...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_2_2951
Keine exakte Übereinkunft gefunden.