[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. schmäler machen, doch nur noch in der weitern Bedeutung, kleiner, geringer machen, und auch hier nur in einigen Fällen. Jemandes Gränzen schmälern. Jemandes Einkünfte, Nahrung, guten Nahmen schmälern. Man schmälert sein Verdienst, Günth. Im Oberdeutschen sagt man auch ...
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