[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, seinen Unwillen durch ein mürrisches Stillschweigen an den Tag legen, wo es in der vertraulichen Sprechart anstatt des niedrigern maulen gangbar ist. Mit jemanden schmollen. Das machte nur dein Schmollen, Nost Gewiß, es war zu viel, zu gehn, und ...
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