
Unter der Bez. »Ombuds-mann-System« von den privaten Banken 1992 eingeführtes freiwilliges Verfahren zur Bereinigung von Meinungsverschiedenheiten zwischen einer Bank und ihrem Kunden. Angesiedelt beim Bundesverband deutscher Banken e.V. in Köln. Als Schlichter ist ein zum Richteramt befähigter, unabhängiger Fachmann bestellt wotden. Das Sch....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/schlichtungsverfahren/schlichtungs
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