Schiffsherr Bedeutung

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Schiffsherr

Schiffsherr Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schiffsherr, des -en, plur. die -en, der Herr, d. i. Eigenthümer eines Schiffes, welcher in den Seestädten gemeiniglich ein Rehder genannt wird S. auch Schiffer.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_1_1499
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