[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schiffs-Part, des -es, plur. die -e, in den Niederdeutschen Seestädten der Part, d. i. Antheil, an einem Schiffe; daher die Rehder oder Mitrehder, welche ein Schiff auf gemeinschaftliche Kosten ausrüsten, und den Gewinn unter sich theilen, daselbst auch Schiffs-Partener genannt werden. ...
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